Nomen est omen: Die Fédération Cynologique Internationale ist ein internationaler Zusammenschluss 91 nationaler Hundeverbände, die für gemeinsame Werte einstehen, bisweilen aber auch ihre eigenen Werte verteidigen. Als kleinster gemeinsamer Nenner steht dabei stets der HUND im Vordergrund.

Während sich die FCI nicht selten mit 91 verschiedenen Standpunkten auseinandersetzen muss, sehen sich die einzelnen FCI-Mitglieder im Gegenzug den unterschiedlichen Auffassungen ihrer Züchter/Mitglieder im eigenen Land gegenüber. Entsprechend lässt sich leicht vorstellen, mit welcher Vielzahl und Vielfalt an Meinungen die FCI Tag für Tag umgehen muss.

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Y. De Clercq
FCI-Exekutivdirektor
Das internationale FCI-Verzeichnis der Zwingernamen

Was ist ein Zwingername?

Der Zwingername ist der Zuchtname, der auf allen offiziellen Dokumenten, wie beispielsweise den Stammbäumen, vorzufinden ist.
Ein Zwingername kann als

  • Präfix verwendet werden, z.B. CHARMANT Bobby
  • oder als Suffix, z.B. Bobby de la VERTE VALLEE

Wie erfolgt die Registrierung eines Zwingernamens bei der FCI?

Die Züchter haben ihren Antrag auf die Registrierung eines Zwingernamens bei ihrem nationalen Hundeverband zu stellen http://www.fci.be/de/members/ Die Liste aller im internationalen FCI-Verzeichnis registrierten Zwingernamen kann unter http://www.fci.be/de/affixes/ eingesehen werden. Wir fordern alle Züchter dazu auf, bei der Wahl eines Zwingernamens auf unserer Website zu überprüfen, ob der von ihnen gewünschte Zwingername bereits vergeben wurde, oder noch nicht.

  • Alle Mitgliedsländer - ob Vollmitglieder, assoziierte Mitglieder oder Vertragspartner - müssen ihre Anträge auf Zwingernamenregistrierung bei der FCI-Geschäftsstelle stellen.
  • Diese Zwingernamenanträge werden von der dafür zuständigen FCI-Abteilung in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Sobald die Überprüfung und Codierung abgeschlossen ist, wird die Liste der Anträge an den Hundeverband zurückgeschickt, mit einem offiziellen Stempel, der anzeigt, dass der Zwingername genehmigt und registriert wurde.
  • Die FCI-Geschäftsstelle weist den jeweiligen Hundeverband darauf hin, falls ein vorgeschlagener Zwingername bereits einem anderen Land zugewiesen wurde. Falls dies der Fall ist, hat der Züchter einen neuen Zwingernamenvorschlag bei seinem nationalen Hundeverband einzureichen.

Jedes Mitgliedsland verwaltet seine Zwingernamenabteilung nach seinen nationalen Vorschriften, die FCI ist somit nicht dazu in der Lage, die Züchter zu beraten.

Ein im internationalen Zwingernamenverzeichnis der FCI registrierter Zwingername MUSS ZWINGEND auf allen offiziellen Dokumenten geführt werden. Wie auf der FCI-Website http://www.fci.be/de/affixes/, festzustellen ist, sind alle Zwingernamen als ein einziges Wort registriert, ohne jeden Akzent oder Apostroph, um eine korrekte und umfassende Übersicht aller Namen zu haben und somit jede Möglichkeit einer Doppeltvergabe auszuschließen. Ebenfalls aus diesem Grund werden die Artikel und Partikel in Klammern hinter dem Namen angegeben, z.B. VALLEE VERTE (de la). Doch dies ändert nicht den offiziell vom Züchter beantragten Zwingernamen, der von der FCI-Geschäftsstelle akzeptiert wurde. Jedes Element, das sich auf den Informatikjargon bezieht, wird abgelehnt (z.B. @, www,…).

Was bedeutet der Gemeinschaftsbesitz eines Zwingernamens?

Lauft FCI-Geschäftsordnung (http://www.fci.be/de/Geschaftsordnung-der-FCI-40.html) gilt:

  • Art. 9, 4. d) „Ein Züchter kann nicht mehr als einen Zwingernamen für alle Rassen, die er züchtet, eintragen lassen.“
  • Art. 9, 4. e) „Zuchtgemeinschaften von zwei oder mehr Personen müssen ihren eigenen gemeinsamen Zwingernamen beantragen; hierfür gelten die vorstehenden Vorschriften*. Veränderungen in der Zusammensetzung der Vereinigung müssen der FCI mitgeteilt werden.

* Es sind die Punkte 4) a) b) c) und d) von Artikel 9 der FCI-Geschäftsordnung zu berücksichtigen:
a) Hunde dürfen nur den Zwingernamen ihres Züchters tragen. Als Züchter gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt der Belegung. Wird eine trächtige Hündin verkauft, muss jedoch die schriftliche Erlaubnis des Verkäufers zur Benennung der Welpen nach dem Zwingernamen des Käufers beigebracht werden.
b) Nach der offiziellen Eintragung dürfen weder der Name des Hundes noch sein Zwingername abgeändert werden.
c) Der nationale Hundeverband kann den FCI anerkannten Zwingernamen auf den Abstammungsurkunden vermerken, wenn die betreffende Rasse vom nationalen Hundeverband, der die Abstammungsurkunde ausstellt, und/oder von der FCI anerkannt ist.
d) Ein Züchter kann nicht mehr als einen Zwingernamen für alle Rassen, die er züchtet, eintragen lassen.

Erläuterung :

Falls ein Eigentümer eines Zwingernamens in eine Zuchtgemeinschaft mit einem anderen Zwingernamen eintreten möchte, muss er den Zwingernamen, den er bereits in seinem eigenen Namen besitzt, löschen lassen.

Falls zwei Personen, die jeweils einen Zwingernamen besitzen, eine Zuchtgemeinschaft gründen möchten, bieten sich ihnen zwei Lösungen:

  1. Eine von ihnen muss ihren Zwingernamen löschen lassen und einer Zuchtgemeinschaft mit dem anderen Namen beitreten;

    oder
  2. beide Personen verzichten auf ihren jeweiligen Zwingernamen und beantragen einen neuen Zwingernamen.

Worin besteht der Transfer eines Zwingernamens?

Falls der Inhaber eines Zwingernamens seinen Wohnsitz in einen anderen Staat verlegt:

  • Er muss zunächst seinen nationalen Hundeverband darüber informieren, und erklären, dass er seinen Zwingernamen nicht mehr in diesem Land verwenden wird, und dessen Transfer an das andere Land beantragen;
  • dann hat er sich mit seinem neuen nationalen Hundeverband in Verbindung zu setzen, um seinen Zwingernamen dorthin transferieren zu lassen.

Die beiden nationalen Hundeverbände werden sich dann mit der FCI-Geschäftsstelle in Verbindung setzen, um die Situation zu legalisieren.

Jede Frage im Zusammenhang mit den Zwingernamen ist direkt an den nationalen Hundeverband des Wohnsitzlandes des Züchters zu senden.

Marie-France Grulois und Graziella Soravia
FCI-Abteilung für Zwingernamen